Der zweite Beitrag zum Thema „Sicherheitspolitik“, genauer: „Angriffe auf Polizist_innen“
Morgen geht es weiter.
Angriffe auf Polizisten sind nicht hinnehmbar. Sie stellen einen Angriff auf den Staat dar. Wir werden uns für die Einführung eines entsprechenden Tatbestandes in das Strafgesetzbuch einsetzen.
AfD-MV Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016
(Seite 9)
Subtext:
Angriffe auf Polizist_innen wären ein massives Problem in MV, welches mit einem eigenen Strafrechtsparagraphen begegnet werden müsse
Unsere Meinung dazu:
Manchmal kommt es vor, dass Polizist_innen im Rahmen ihres Jobs verletzt oder angegriffen werden – die Kriminalstatistik des LKA MV gibt keine Auskunft darüber, wie häufig dies in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich passiert. Klar ist, dass Polizist_innen sich im Rahmen ihrer Jobauswahl dazu entschieden haben, bestimmte Situationen, Gesetze und Vorschriften unter Einsatz von Leib und Leben abzusichern. Klar ist auch, dass Polizist_innen bei Ihren Handlungen – nicht nur bei Demonstrationen – oft übergriffig werden und selbst Körperverletzungen begehen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass im Jahr 2014 insgesamt 2138 Polizist_innen von Bürger_innen wegen Körperverletzung angezeigt wurden – gegen nur 33 Beamte wurde ermittelt. Wie viele tatsächlich verurteilt wurden, ist nicht bekannt.
Polizeigewalt ist ein reales Problem, welches in den seltensten Fällen verfolgt wird – das kritisiert auch Amnesty International. Außerdem gibt es bereits einen Straftatbestand, wenn Menschen angegriffen werden: Körperverletzung – dieser gilt für jede_n Bürger_in, auch für die in Uniform.